§ 175: Wiedergutmachung

145 Jahre nach dem Inkrafttreten des Paragraphen 175 findet die Geschichte des Unrechtsparagraphen mit der Rehabilitierung seiner Opfer ein Ende.

1872 hatten die siegreichen Preußen bei der Reichsgründung sich mit ihrer Haltung, sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe zu stellen, durchgesetzt. Damit wurden gleichgeschlechtliche Handlungen überall in Deutschland, auch in den Regionen, wo diese nicht unter Strafe standen, von da an gesetzlich verfolgt. So in Bayern und im Rheinland.

Ihren Höhepunkt fand die Verfolgung von Homosexuellen in der Nazi-Zeit. Im Zeichen des völkisch-nationalen Kultur- und Rassenwahns wollten diese Homosexualität und Homosexuelle als „Volksseuche“ endgültig ausrotten. Auch nach dem Krieg wurden Homosexuelle bis 1969 unter dem von den Nazis verschärften Paragraphen 175 weiter verfolgt.

Nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Betroffenen rehabilitieren soll. Neben 3000,- Euro Entschädigung erhalten die noch lebenden Opfer für jedes begonnene Gefängnisjahr eine Entschädigung von 1500 Euro.